Trauerfall
Sterbefall zu Hause:
Bitte benachrichtigen Sie einen Arzt, der den Tot feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt.(Hausarzt oder Hausärztlicher Notdienst).
Danach rufen Sie bei uns unter folgender Telefonnummer an:
02302 – 1 33 33
Sterbefall in einer Institution Senioren Stift, Kurzzeitpflege, Krankenhaus:
In diesem Fall werden Sie als Hinterbliebenen von der Institution benachrichtigt, aber die Benachrichtigung eines Arztes, der den Tod feststellt sowie die Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt, ist die Pflicht der Institution.
Danach rufen Sie bei uns unter folgender Telefonnummer an:
02302 – 1 33 33
Wir treten dann mit der Institution in Kontakt und kümmern uns um den weiteren Verlauf.
Sterbefall mit Beschlagnahmung durch die Polizei:
Wenn die Umstände eines Todes nicht auf Anhieb geklärt werden können, da der oder die Verstorben Anzeichen eines nicht natürlichen Todes aufzeigt (Unfall oder Suizid) ist der Arzt umgehend dazu verpflichtet die Polizei zu informieren.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden diese dem zuständigen Staatsanwalt vorgelegt, welcher darüber entscheidet, ob der Leichnam freigegeben oder für weitere Untersuchungen beschlagnahmt wird.
Danach rufen Sie bei uns unter folgender Telefonnummer an:
02302 – 1 33 33
Außerdem sollten Sie sich für folgende Belange Zeit nehmen:
- Zeitungsanzeige:
WAZ, Ruhr Nachrichten, Witten Aktuell oder eine überregionale Zeitung? - Trauerdruck:
Trauerbrief, Trauerkarte und eine Adressenliste - Trauerfeier:
Wenn ja mit einem Pastor oder freiem Redner? - Bestattungsart:
Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung?
Gerne werden wir auch diesbezüglich beratend und vermittelnd für Sie tätig.