Vorsorge für den Krankheitsfall
Häufig ist man aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit unabhängig des Alters nicht mehr in der Lage seine Interessen bezüglich einer Bestattung selbst zu vertreten. Für diesen Fall können Vorsorgeregelungen getroffen werden. Diese sind in 3 Aspekte gegliedert und können in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden, damit auch Dritte Ihre Interessen in Erfahrung bringen können. Selbstverständlich sind wir Ihnen dabei behilflich.
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