Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht regelt wer nach Ihrem willen Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind die Gründe dafür sind Krankheit oder ein Unfall.
Durch die Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung nach (§ 1896 BGB) vermieden werden. Das Vormundschaftsgericht hat damit keinen Grund einen gesetzlich bestimmten Betreuer zu bestimmen, weil Sie in Zeiten von gesunden Tagen dies schon geregelt haben.
Die Person die Sie dazu bestimmt haben übernimmt dann in den Zeiten eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden und handeln.
Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden!